URSULA ROHMER - Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
 


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» Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

  • Die Leistungen haben drei wesentliche Merkmale:
    - Die Leistung wird generell oder im Einzelfall nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
    - Die Leistung ist aus ärztlicher Sicht erforderlich oder empfehlenswert.
    - Die Leistung wird von Ihnen ausdrücklich gewünscht.
  • Wann trägt die Krankenkasse nicht die Kosten?
    - Wenn die Leistung durch Ihre individuellen Lebensumstände erforderlich wird (Reise, besondere Sportart, vorbeugende Untersuchung ohne Verdacht auf eine Erkrankung) gehört sie nicht zur Kassenleistung.
    - Wenn Wirksamkeit der Behandlungsmethode noch nicht geklärt ist.
  • Welche Leistungen sind empfehlenswert?
    - Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Klären Sie mit Frau Rohmer, welche Leistungen für Sie sinnvoll und nützlich sind.
    Lesen Sie dazu auch die Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
  • Was wird vor Abschluss des Vertrages besprochen?
    - Die Leistung wird besprochen und deutlich gemacht, warum sie sinnvoll ist.
    - Die sachliche Information lässt Zweifel und Rückfragen zu.
    - Die Entscheidung zur Selbstzahler-Leistung soll gut überlegt werden. Sie können gern weitere Meinungen zur Behandlung an anderer Stelle einholen.
    - Sie werden über die voraussichtliche Höhe des Honorars informiert.
  • Was geschieht nach der Behandlung?
    - Sie erhalten eine Rechnung mit den erbrachten Leistungen, Datum und Ziffern der Gebührenordnung. Die Rechnung ist zu bezahlen, wenn die Leistung erbracht wurde.
Welche Leistungen erhalten Sie in unserer Praxis?





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