URSULA ROHMER - Facharztpraxis für Allgemeinmedizin |
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IGeL & Co.
» Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Nicht alle von Ihnen erwünschten und ärztlich empfehlenswerten Leistungen dürfen von den Krankenkassen bezahlt werden.
Diese Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen können auf Ihren Wunsch gegen Bezahlung bei uns in Anspruch genommen werden.
In der IGeL-Praxis wird der Patient zum Gesundheitskunden, der eine Kaufentscheidung trifft. Die Honorarvereinbarung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte).
Hier können Sie lesen, was die Bundesärztekammer zu diesen Leistungen sagt.
Vor der Behandlung wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Ein Muster finden Sie hier.
Gesetzlich sind wir verpflichtet, ärztliche Leistungen in Rechnung zu stellen. Auch z. B. Bescheinigungen über Arztbesuche dürfen nicht kostenfrei abgegeben werden. "Kostenlos heißt gesetzwidrig." Weitere Informationen dazu hier.
Soweit vorab die trockene technische Einführung.
Sie können in unserer Praxis zahlreiche Leistungen erhalten, die - zum Teil erst seit einiger Zeit - nicht im Leistungskatalog der Kassen enthalten sind. Welche dieser Leistungen Sie bei uns erhalten, möchten wir Ihnen hier aufzeigen. Wir bieten Ihnen eine menschliche und seriöse Medizin.
Wir wollen, dass das Notwendige in der Medizin für Jeden erreichbar bleibt.
Lesen Sie hier weiter, was genau eine IGeL-Leistung (Selbstzahler-Leistung) ist.
Lesen Sie hier weiter, welche Leistungen Ihnen in unserer Praxis angeboten werden.
Lesen Sie sich hier den Honorarvertrag durch.


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Seite aktualisiert am 01.12.2011

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